Balz Klub | Basel - AGB Event-Schliessfächer

Allgemeine Geschäftsbedingungen Event-Schliessfächer / Garderobe


Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Event-Schliessfächer mit elektronischem Schloss der Balz Bar GmbH.


1. Anwendungsbereich


1.1 Die vorliegenden AGB gelten für die Nutzung von Event-Schliessfächern mit elektronischem Schloss der Balz Bar GmbH.


1.2 Mit der Nutzung der mobilen Event-Schliessfächer mit elektronischem Schloss erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.


2. Vertragsgegenstand
Durch diese AGB wird die Vermietung von Event-Schliessfächern mit elektronischem Schloss der Balz Bar GmbH geregelt.


3. Gemeinsame Bestimmungen zur Miete


3.1 Die Balz Bar GmbH vermietet der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend Mieter) ein Event-Schliessfach mit elektronischem Schloss. Der Mietvertrag wird zwischen der Balz Bar GmbH und dem Mieter abgeschlossen.


3.2 Der Mietvertrag kommt online über die Buchungsseite der Balz Bar GmbH (Web-Shop) zustande. Die auf der Website der Balz Bar GmbH und der Veranstalter dargestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter dar, das die Balz Bar GmbH dann annehmen kann.


3.2.1 Der Online-Vertragsschluss über die Buchungsseite erfolgt über einen detaillierten Buchungsprozess, welcher den Mieter Schritt für Schritt durch die Buchung leitet. Der Vertrag kommt durch die elektronische Übermittlung per E-Mail/SMS eines personalisierten Links (= digital key) des Öffnungs-Codes, der Fachnummer und dem Ort des Schliessfachs durch die Balz Bar GmbH an den Mieter zustande.


3.3 Das Mietverhältnis umfasst ein Schliessfach der gewählten Grösse (300x300x380mm).


4. Vertragsdauer
Die jeweilige Vertragsdauer ist abhängig vom Event. Das Schliessfach kann grundsätzlich von Start bis Ende des Events gebucht werden. Sobald das Schliessfach während Betrieb vom Miete geöffnet wird, endet die Vertragsdauer automatisch.
Falls der Mieter dem Fach entnehmen will aber eigentlich weiter mieten möchte, MUSS er den ganzen Mietprozess erneut durchlaufen. Es wird ihm dabei ein neues Fach zugewiesen.
Bereits nach der ersten Öffnung darf nichts im Fach liegen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vertragsdauer nämlich abgeschlossen und das Fach wird an weitere Mieter vermietet.


5. Öffnungszeiten
Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Öffnungszeiten werden im Internet auf der Buchungsseite für diese Veranstaltung und vor Ort durch Aushang bekannt gegeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist kein Zugang zu den Schliessfächern möglich.


6. Preise
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise für die Miete eines Schliessfachs werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Angebotsseite des Veranstalters und auch der Balz Bar GmbH sowie vor Ort durch Aushang bekannt gegeben.


7. Bearbeitungs- und Rücksendekosten
Verbleiben aufbewahrte Gegenstände des Mieters durch Verschulden des Mieters nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit im Schliessfach, muss dieser die Bearbeitungskosten tragen. Die Balz Balz Bar GmbH führt für 30 Tage eine Fundgrube.
Für die Bearbeitung und wird von der Balz Bar GmbH eine pauschale Gebühr in der Höhe von Fr. 20.- erhoben. Diese Gebühr ist vom Mieter bei Abholung der Fundachen direkt zu begleichen. Bis der Zahlungseingang oder die Barzahlung erfolgt, macht die Balz Bar GmbH von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Eine Rückgabe der Sachen erfolgt erst nach Identifikation des Mieters und Abgleich mit den bei der Buchung angegebenen Daten. Eine Haftung der Balz Bar GmbH für eventuelle, durch die Rückgabe/Rücksendung entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
Sollte ein Mieter falsche Angaben beim Buchungsprozess angeben (bspw. falscher Name, falsche Email, falsche Handynummer), was zu Aufwänden beim Öffnungsprozess führen sollte, kann dies pro Fall mit bis zu CHF 100.- Bearbeitungsgebühren führen, um dem Mieter sein Fach zu finden und zu öffnen.


8. Haftung
8.1 Die Balz Bar GmbH haftet nicht für die aufbewahrten Gegenstände in den Schliessfächern. Sie kann insbesondere nicht für Diebstahl und/oder Beschädigung haftbar gemacht werden, ausser im Falle von Vorsatz oder Betrug durch die Balz Bar GmbH. Auch diesfalls ist aber die Haftung beschränkt auf die Erstattung des Betrags, der durch den Mieter für die Nutzung des Schliessfachs geschuldet ist.
8.2 Ausgeschlossen bleibt auch jegliche Haftung betreffend Stromschäden, welche an den in den Schliessfächern aufbewahrten Gegenständen z.B. durch Kurzschluss etc. entstehen. Die Balz Bar GmbH haftet überdies nicht bei höherer Gewalt für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
8.3 Beschädigt der Mieter die Mietsache, haftet er für den entstandenen Schaden.
8.4 Sofern das Schliessfach wegen Stromausfall oder Internetproblemen durch den Mieter während der Vertragsdauer nicht oder nur teilweise genutzt werden kann, so erstattet die Balz Bar GmbH die bezahlte Mietgebühr bei einem Totalausfall im Umfang von 70% zurück. 30% verbleiben bei der Balz Bar GmbH zur Deckung ihrer Unkosten.
8.5 Die Balz Bar GmbH ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schliessfach ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen, insbesondere bei drohender Gefahr oder falls der Mieter Rechnungen nicht bezahlt.
8.6 Hatte der Mieter fälschlicherweise die Vertragsdauer abgeschlossen und persönliche Gegenstände im Schliessfasch liegengelassen. Übernimmt die Balz Bar GmbH keine Haftung. An dieser Stelle erwähnen wir gerne nochmals Punkt 4. Vertragsdauer.


9. Allgemeines, Pflichten des Mieters und der Balz Bar GmbH
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Abgabe eines Angebots zur Buchung eines Schliessfachs seine personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben. Die Balz Bar GmbH ist berechtigt, sich jederzeit von der Identität des Mieters durch Überprüfung eines amtlichen Dokuments mit Lichtbild zu überzeugen. Verweigert der Mieter dies, kommt kein Vertrag zustande.
9.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Schliessfach sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch die Nutzung des Schliessfachs durch den Mieter entstehen, müssen unverzüglich der Balz Bar GmbH bzw. dem Veranstalter gemeldet werden.
9.3 Das Schliessfach wird dem Mieter zur persönlichen Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Dauer der entsprechenden Veranstaltung vermietet. Eine Unter- und Weitervermietung ist untersagt. Die Aufbewahrung gefährlicher Gegenstände ist untersagt. Dies betrifft insbesondere alle Art von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, pyrotechnische Erzeugnisse und Betäubungsmittel sowie alle anderen Gegenstände, die gegen das Betäubungsmittel-, Waffen-, Jugendschutz- oder andere Gesetze oder Brandschutzbestimmungen verstossen.
9.4 Die Balz Bar GmbH hat keine Kenntnis von den durch den Mieter eingeschlossenen Gegenstände. Sie behält sich aber das Recht vor, jederzeit zur Überprüfung der vereinbarten Bestimmungen Einsicht in das Schliessfach zu verlangen. Auch ohne Einverständnis des Mieters ist die Balz Bar GmbH berechtigt, bei Gefahr im Verzug das Schliessfach mit einem Zweitschlüssel zu öffnen.
9.5 Zum Ende des Mietzeitraums hat der Mieter das Schliessfach restlos zu leeren und eventuelle Verschmutzungen zu entfernen. Bleiben Verschmutzungen oder Beschädigungen am Schliessfach nach Ende des Mietzeitraums bestehen, kann der Anbieter deren Behebung dem Mieter nachträglich in Rechnung stellen.


10. Kündigung
Der Mietvertrag wird für eine bestimmte und vorher bekannte Frist geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine ausserordentliche Kündigung durch die Balz Bar GmbH kann erfolgen, wenn der Mieter die vereinbarten Bestimmungen nicht einhält, den Anweisungen der Balz Bar GmbH nicht Folge leistet oder gesetzliche Vorgaben verstösst. Insbesondere dann, wenn das Eigentum der Balz Bar GmbH oder anderer Mieter sowie die Sicherheit anderer Mieter gefährdet ist, kann die ausserordentliche Kündigung durch die Balz Bar GmbH ohne Rückerstattung der bezahlten Mietentschädigung erfolgen.


11. Datenschutz
Ist in den Datenschutzbestimmungen geregelt.


12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Balz Bar GmbH.


13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.


Die Balz Bar GmbH behält sich das Recht vor, die allgemeinen Bestimmungen jederzeit abzuändern.

 

 

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